Verbraucherschutzforderungen: Wärmewende soll sozial gerecht gestaltet werden --Heizungsgesetz verschoben -Telefontarifrechner.de News (2023)

Ramona Pop, Vorständin des vzbv, dazu: "Viele Verbraucherinnen undVerbraucher können die Kosten für eine neue klimafreundliche Heizung alleineschlicht nicht stemmen. Damit die Wärmewende gelingt, braucht es eine sozialgerechte und auskömmliche Förderung. Die bisher von der Bundesregierunggeplanten Fördersätze reichen vor allem für Haushalte mit geringem Einkommennicht aus. Sie benötigen zusätzliche finanzielle Unterstützung.".

Dabei wollen die Verbraucherschützer je nach Einkommen noch einmal bis zu 50Prozent der Kosten für die neue Heizung gefördert haben. Rechnet man diegeplanten Fördersätze für die Grundförderung und den Klimabonus hinzu, wäreeine hundertprozentige Förderung für einkommensschwache Haushalte beimHeizungsumbau möglich, so die Forderungen.

"Niemand sollte wegen hoher Investitionskosten vom Kaufneuer Heizungen ausgeschlossen werden - zumal das Heizen mit erneuerbarenEnergien nicht nur ein Beitrag für den Klimaschutz ist, sondern langfristig auch Kosten spart", so Pop weiter.

Auch soll der Schutz der Mieter gestärkt werden. Es kann nicht sein, dass siedie Zahlmeister der Wärmewende werden. Es braucht eine Begrenzung derumlagefähigen Kosten bei einem Heizungstausch.

So hat nun die FDP-Fraktion auf eine grundsätzliche Überarbeitung desGesetzentwurfes gepocht. Die SPD und die Grüne wollten das Gesetz hingegendurchboxen. So hatte der parlamentarische Geschäftsführer derCDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei, gesagt, dass die für Freitaggeplante Sachverständigen-Anhörung im Bundestag abgesetzt worden sei.

Auch warf der Geschäftsführer dem Wirtschaftsminister Habeck vor, er halte dieZusage einer ausführlichen Beratung über das Gesetz nicht ein. Ihm seischleierhaft, wie die Ampel-Fraktionen noch vor der Sommerpause eine Lösung iminternen Streit finden wollten.

Auch zeigte der Politiker Unverständnis dafür, wieso der FDP-Chef undFinanzminister Christian Lindner überhaupt diesen Gesetzentwurf zugelassen hat, welcher das Kabinett passiert hatte.

Zum 1.Januar haben über 600 Stromanbieter ihre Tarife teilweisedrastisch erhöht. Dabei gibt es ab dem 1.Januar rückwirkend einenStrompreisdeckel von 40 Cent. Allerdings gibt es weitere Erhöhungen auch im laufenden Jahr. Nun hat das Landgericht Hamburg dem Energieversorger Fuxx-Die Sparenergie verboten, Abschlagszahlungen für Stromlieferungsverträge ohne wirksame Preiserhöhungen anzuheben.

Dabei hatte dann die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geklagt, weilder Stromdiscounter trotz Preisgarantie während der laufendenAbrechungsperiode eine massive Erhöhung der Abschläge angekündigt hatte. LautGericht sind Kunden nicht verpflichtet, die höheren Beträge zu zahlen.

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Energiekrise Strompreise: Strompreis-Anstieg
wird mit 13 Milliarden Euro gestoppt -Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

"Immer wieder versuchen Energieversorger, völlig überhöhte Abschlägedurchzudrücken - zuletzt sogar trotz Strompreisbremse", sagt Kerstin Hoppe,Rechtsreferentin beim vzbv.

"Das Urteil ist ein klares Signal an die Anbieter, sich bei derKalkulation der Abschläge an die vertraglichen und gesetzlichen Regeln zuhalten."..

Drastische Erhöhung der monatlichen Abschläge

Fuxx hatte im Herbst 2021 seinen Kunden per E-Mail mitgeteilt, dass sich ihr"monatlicher Zahlbetrag" wegen der Energiekrise und den entsprechendgestiegenen Kosten ab dem kommenden Monat erhöht. So sollte ein Kunde statt 69Euro künftig 106 Euro im Monat zahlen. Dabei war das Abrechungsjahr noch nichtvorbei, auch war zugrunde gelegte Stromverbrauch geringer als zuvor.

Dabei hatten betroffene Kunden zudem Verträge mit einer eingeschränktenPreisgarantie abgeschlossen. Demnach waren Preiserhöhungen infolge gestiegener Strombeschaffungskosten 24 Monate lang ausgeschlossen.

Erhöhung der Abschläge war unzulässig

Das Landgericht Hamburg schloss sich der Auffassung des vzbv an, dass dieErhöhung der Abschlagszahlungen rechtswidrig war. Eine Preiserhöhung aufgrundgestiegener Kosten sei wegen der eingeschränkten Preisgarantie vertraglich nicht zulässig gewesen.

Das Unternehmen hatte gegenüber seinen Kunden dagegen angegeben, dass eszur einseitigen Erhöhung der monatlichen Abschlagszahlungen aufgrund dergestiegenen Beschaffungskosten berechtigt war. Das sei unwahr und irreführend, so das Gericht.

Trotz Strompreisbremse: Eon erhöht Strompreise in NRW um 45 Prozent --Kartellamt führt Ermittlungen

So hatte nun Eon die Strompreise in NRW um 45 Prozent erhöht. Kritik gab esdann auch von der Verbraucherzentrale NRW laut einem Medienbericht. Auch dieBürger sind verärgert, so gibt es schon mehr als 1000 Beschwerden in diesem Jahr beim Bundeskartellamt wegen Strompreiserhöhungen.

So könnten also viele Millionen Strompreiserhöhungen illegal sein. Dieses wirdnun das Kartellamt feststellen. Dieses geht aus einem vom Kabinettbeschlossenen Gesetzentwurf zu den Preisbremsen hervor.

So gibt es Kritik vom Kartellamts-Chef Andreas Mundt: "Der Anreiz dafürist offenkundig, da die Kunden nur den gedeckelten Preis zahlen", so der Experte in einem Bericht bei der "Rheinische Post".So gibt es mehr als 1000 Beschwerden beim Bundeskartellamt, wo eine Abteilungzur Missbrauchsaufsicht bei den Energiepreisbremsen die Arbeit aufgenommen hat.

"Es ist alles andere als trivial, unter Tausenden Versorgern mitverschiedensten Tarifen die schwarzen Schafe ausfindig zu machen. Aber wirkommen sehr gut voran", sagte Kartellamtschef Andreas Mundt in dem Medienbericht.

Auch sollen die Planung von konkreten Ermittlungsmaßnahmen bereits weit fortgeschritten sein.

Dabei liegen viele Strompreiserhöhungen in den letzten Monaten deutlich überdie Grenze von 40 Cent pro kWh, daher müsste der Steuerzahler für die Preisdifferenz aufkommen.Nun müssen die Stromanbieter laut einem Gesetzesvorschlag aber die neuen Strompreise begründen. Immerhin sindauch im Monat November die Strompreise an der Strombörse zurückgegangen und begründen keine Preiserhöhungen von teils über 100 Prozent.

Betroffen sind aktuell nun die Verbraucher in Nordrhein-Westfalen. So will derMarktführer Eon zum 1. Juni seine Preise in der Grundversorgung erhöhen."In Teilen von NRW liegt der neueArbeitspreis bei 49,44 Cent brutto je Kilowattstunde, das bedeutet für einendurchschnittlichen Verbrauch eine Anpassung um rund 45 Prozent", bestätigteein Sprecher von Eon Energie in der "Rheinische Post".

Kritik kommt daher auch von den Verbraucherschützern NRW. "DieSteigerungen, die Eon angekündigt hat, sind sehr drastisch", sagte AmelieVogler, Energieexpertin der Verbraucherzentrale NRW.

Auch betonte die Expertin, dass dieses für die Bürger vor allem ärgerlich ist,weil die Energiepreise an der Börse seit einer Weile wieder sinkenwürden. Zudem können die vom Bund eingeführten Bremsen den Preisschock nurmildern. "Grundsätzlich dämpft die Strompreisbremse natürlich dieErhöhung. Aber für 20 Prozent des Verbrauchs müssen Verbraucherinnen undVerbraucher dennoch den hohen neuen Preis zahlen", erläuterte Vogler beider "Rheinische Post". Derzeit deckelt die Strompreisbremse den Preis für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs auf 40 Cent je Kilowattstunde.

Strompreisbremse Gesetz: Bundesregierung will illegale Strompreiserhöhungen verbieten

So muss nun der Versorger im Streitfall dem Bundeskartellamt beweisen, dassdie Börsenpreise die Erhöhung rechtfertigten, so ein Bildbericht unterBerufung auf eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums.

Erfreulich für die Stromkunden, solange der Versorger das nicht könne, bleibedie Erhöhung verboten. Dabei haben nun auch viele StromkundenSchadensersatzforderungen angekündigt, wenn das Kartellamt dieStrompreiserhöhung als rechtswidrig sieht. Immerhin haben viele Stromkundenihren Vertrag im Rahmen eines Sonderkündigungsrechtes gekündigt. Dann einen Wechsel zueinem Grundversorgertarif gemacht, welcher oftmals höher ist, als der alte Strompreistarif.

Ab dem 1.Januar 2023 will dieStadtwerke München in dem Grundversorgertarif satte 61,89 Cent pro kWh verlangen.In dem der Redaktion vorliegendem Schreiben der Stadtwerke sind es sogar 66Cent pro kWh im Tarif "M/Strom Fix". Im Monat Oktober hatte man für 6000 kWhStrom an der Strombörse laut Tibber.com 162 Euro bezahlt, im Monat Novemberwaren es 175 Euro. Setzt man die Grundversorgertarife der Stadtwerke München an, wären es dann 309,45 Euro pro Monat als Abschlag.

"Im Ergebnis muss Missbrauch ausgeschlossen werden", sagte dieenergiepolitische Sprecherin der SPD, Nina Scheer, in einem Bildbericht."Mitnahmeeffekte, die Versorgungsunternehmen zu höheren Tarifen animieren, wollen wir verhindern", so der Sprecher für Energiepolitik der FDP-Bundestagsfraktion, Michael Kruse.

So haben zum 1.Januar 636 Stromversorger laut einem Check24 VergleichErhöhungen um durchschnittlich 60 Prozent für 7,5 Millionen Haushaltevorgesehen. Der Redaktion liegen Tariferhöhung von den Stadtwerken Münchenvon 28 Cent auf 66 Cent pro kWh vor.

Auch fordert die Chefin des Bundes der Energieverbraucher, Leonora Holling, indem Bild-Bericht "Verbraucher dürfen die Zahlung der Erhöhungzurückhalten". Die geplanten Erhöhungen stünden nicht im Verhältnis zurPreisentwicklung an der Börse. "Wir raten Verbrauchern, Widerspruch einzulegen.".

Strompreiserhöhungen gestoppt: Verbraucherzentrale mit einstweilige Verfügung gegen Preiserhöhungen der BSE Strom und Erdgas GmbH

Wenn es nur noch Grundversorgertarife gibt, die vielleicht bezahlbar sind,dann weiss eigentlich jeder Verbraucher, dass es auch viel Wildwuchs gibt. Sohat nun die Verbraucherzentrale Bundesverband einstweilige Verfügungen gegendie Preiserhöhungen der BSE Strom und Erdgas GmbH erwirkt.

"Die rechtliche Einschätzung des vzbv treffe zu", entschied das LandgerichtVerden. Das Gericht gab dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügunggegen das Unternehmen in vollem Umfang statt.

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Strompreiserhöhungen gestoppt: Verbraucherzentrale mit einstweilige Verfügung
gegen BSE Strom und Erdgas GmbH -Bild: © pixabay.com

So hat nun laut der Verbraucherzentrale Bundesverband das Landgericht Verdender BSE Strom- und Erdgas GmbH per einstweiliger Verfügung verboten,Preiserhöhungen mit einer Frist von weniger als einem Monat anzukündigen. DerStromversorger darf außerdem keine Preiserhöhungsschreiben mehr versenden,ohne darin die vor und nach der Anpassung geltenden Preise nach den einzelnenPreisbestandteilen aufzuschlüsseln.

Zuvor hatte die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) den UnternehmenRechtsbruch vorgeworfen, weil es drastische Preiserhöhungen viel zukurzfristig angekündigt und mangelhaft darüber informiert hatte.

"Die aktuelle Situation am Strommarkt berechtigt Anbieter noch langenicht, gesetzliche und vertragliche Regelungen für Preiserhöhungen einfach zumissachten", sagt Kerstin Hoppe, Rechtsreferentin beim vzbv.

Und Frau Hoppe weiter: "Stromversorger müssen ihre Kundinnen und Kunden übergeplante Preiserhöhungen so informieren, dass sie prüfen können, ob dieErhöhung berechtigt ist. Außerdem müssen sie ausreichend Zeit haben, zu einemmöglicherweise günstigeren Anbieter zu wechseln, bevor die neuen Preise wirksam werden.".

So hatte der Stromanbieter BSE in einem Kundenanschreiben massive Preiserhöhungen wegen gestiegenerBeschaffungskosten angekündigt. "So sollte ein Kunde künftig einen Arbeitspreisvon 99,87 Cent pro Kilowattsunde zahlen". Dieses war eine Verdoppelung des Preises, so die Verbraucherschützer."In einem andern Fall sollte der Preis sogar um mehr als das Vierfachevon 21,66 auf 97,93 Cent pro Kilowattstunde steigen", so die weitere Kritik.

Dabei konnte man nachweisen, dass die neuen Preise schon ab dem 16. September2022 gelten sollten, obwohl die Schreiben erst am 5. September 2022 versandtwurden. Ein Umstand, den die Verbraucherzentrale Niedersachsen ebenfallsgerügt hat. Darüber hinaus blieb unklar, wie sich der neue Arbeitspreis im Vergleich zum alten zusammensetzt.

Gesetzliche Ankündigungsfrist missachtet

Nach Auffassung des vzbv sind die Preiserhöhungen unwirksam und das Vorgehendes Unternehmens ein klarer Rechtsbruch. Nach dem Energiewirtschaftsgesetzsind Haushaltskunden über eine geplante Preisänderung spätestes einen Monatvorher zu unterrichten. Selbst die Geschäftsbedingungen des Stromversorgerssahen eine Frist von mindestens vier Wochen vor. Tatsächlich wurden die Kundenje nach Postlaufzeit nur etwa sieben bis zehn Tage im Voraus über die massiven Preiserhöhungen informiert.

Darüber hinaus wirft der vzbv dem Unternehmen vor, die gesetzlichenTransparenzanforderungen an Preiserhöhungen zu missachten. Nach dem Gesetzmüssen Stromunternehmen über Preisänderungen einfach und verständlichinformieren und dabei auf Anlass, Voraussetzungen und Umfang derPreisänderungen hinweisen.

"Das erfordert nach der Rechtsprechung, dass auch die einzelnenKostenbestandteile des Strompreises vor und nach der Preisanpassunggegenüberzustellen sind", so die Begründung der Verbraucherschützer. Neben Beschaffungs- und Vertriebskosten sind das dieverschiedenen Steuern und Umlagen sowie die Entgelte an die Netzbetreiber. Nurso lässt sich überprüfen, ob eine Preiserhöhung berechtigt ist.

Die Verbraucherschützer sehen die Gefahr, dass Kunden durch die kurzfristigeAnkündigung und die intransparente Darstellung überrumpelt und dazu verleitetwerden, eine möglicherweise unberechtigte Preiserhöhung ungeprüft zu akzeptieren.

Auch andere Energieanbieter fallen durch fragwürdige Preiserhöhungen auf. Dervzbv geht in der aktuellen Energiekrise verstärkt dagegen vor. Betroffenekönnen im Rahmen einer Umfrage auf musterfeststellungsklagen.de Erfahrungenmit ihren Versorgern schildern. Nach Auswertung der Beschwerden können sich daraus weitere Verfahren ergeben.

Verbraucherzentrale Musterfeststellungsklage: Energieanbieter haben trotz Preisgarantie ihre Preise erhöht

So haben die Energieanbieter Primastrom und Voxenergie trotz Preisgarantieihre Preise erhöht, laut der Verbraucherzentrale ist dieses unzulässig. So hatdie Verbraucherzentrale eine Musterfeststellungsklagen eingereicht, um die Unwirksamkeit der Preiserhöhungen gerichtlich feststellen zu lassen. Daher können sich auch Betroffene sich in einigen Wochen zur Klage anmelden. Wir werden dann darüber berichten, wenn dieses so weit ist.

Gegen unzulässige Preiserhöhungen trotz Preisgarantie hat derVerbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) jetzt zwei Musterfeststellungsklageneingereicht: "Verbraucher:innen sind in der aktuellen Energiekrise aufeine sichere und planbare Energieversorgung angewiesen. Unternehmen müssendaher die vereinbarten Preisgarantien einhalten", fordert Ronny Jahn, Leiterdes Teams Musterfeststellungsklagen bei der Verbraucherzentrale.

"Primastrom und voxenergie habenmit Preisgarantien geworben. Trotzdem erhöhen sie ihre Preise teilweise ummehrere hundert Prozent. Der vzbv lässt vor Gericht feststellen, dass diesesVorgehen rechtswidrig ist und die Verbraucher:innen lediglich die vereinbartenPreise zahlen müssen."Dabei haben die Anbieter laut den Verbraucherschützern ihre Strompreise mehrals verdreifacht. Die Gaspreise sind teilweise sogar auf das Neunfachegestiegen.

Dabei haben sich Im Vorfeld der Klage 1.100 Verbraucher mit ihren Fällenbei den Verbraucherzentralen gemeldet. So forderte Primastrom nach der Preiserhöhung von einerVerbraucherin monatlich ca. 280 Euro Abschlag für die Stromversorgung. Statt29,59 ct/kWh soll sie inzwischen 105,79 ct/kWh zahlen . Dieses ist ein Preisanstieg umrund 258 Prozent.

Ein anderer Verbraucher sollte statt ursprünglich 6,45 ct/kWh nach derPreiserhöhung 55,09 ct/kWh für Gas an Voxenergie bezahlen. Dieses entsprichteinen Anstieg um rund 754 Prozent. Als Abschlag forderte der Anbieterplötzlich mehr als 1.100 Euro monatlich.

Einseitige Preiserhöhungen unzulässig

Die Preiserhöhungen sind aus Sicht der Verbraucherschützer unzulässig, dadiese einseitig vom Anbieter und ohne Zustimmung der Verbraucher vorgenommenwurden. In den Verträgen von primastrom und voxenergie sind keinePreisanpassungen vereinbart. Stattdessen liegt den Verträgen einePreisgarantie von 24 Monaten zu Grunde.

Bei erfolgreichem Ausgang der Klage würde für die teilnehmenden Verbraucherverbindlich geklärt, dass sie nur die vereinbarten Preise zahlenmüssen. Darüber hinaus kommt ein Schadensersatzanspruch in Betracht, fallsKunden aufgrund von Preiserhöhungsmitteilungen eine außerordentliche Kündigungerklärt haben. Ebenso könnten Kunden entschädigt werden, denen Primastrom oderVoxenergie außerordentlich gekündigt haben, weil sie die Zahlung der erhöhten Preise verweigert haben.

Viele Beschwerden gegen Primastrom und Voxenergie

Neben den Preiserhöhungen fallen Primastrom und Voxenergie denVerbraucherzentralen auch zu anderen Themen immer wieder negativ auf. Dabeilisten die Verbraucherschützer Telefonwerbung, telefonisch untergeschobenen Verträgen und rechtswidrigeVertragsverlängerungen auf. Bei insgesamt annähernd 3.600 Beschwerden zum ThemaEnergie im Juni 2022 entfielen allein 44 Prozent auf Voxenergie und Primastrom.

Verbraucher können ihre Erlebnisse online schildern

Aber auch andere Energieanbieter fallen durch fragwürdige Preiserhöhungenauf. Betroffene können nun im Rahmen einer Umfrage aufmusterfeststellungsklagen.deErfahrungen mit ihren Versorgern schildern. NachAuswertung der Beschwerden können sich daraus weitere Klagen ergeben.

In den kommenden Wochen wird das Klageregister beim Bundesamt für Justizeröffnet. Dann können sich Betroffene eintragen und am Verfahren kostenlosteilnehmen. Wir werden daher weiter darüber berichten.

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Author: Errol Quitzon

Last Updated: 01/03/2023

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