INVEST - Zuschuss für Wagniskapital (2023)

Artikel - Mittelstandsfinanzierung

Einleitung

INVEST bringt Start-ups und private Investoren zusammen, die an mutige Ideen glauben. Das Förderprogramm mobilisiert mehr privates Wagniskapital von Business Angels und hilft somit Start-ups dabei, leichter einen Investor zu finden.

Mit dem Förderprogramm „INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“ werden seit fast 10 Jahren junge innovative Unternehmen dabei unterstützt, besseren Zugang zu Wagniskapital zu erhalten, indem Business Angel für das Eingehen risikobehafteter Beteiligungen an diesen Unternehmen eine staatliche Zuwendung in Form der INVEST-Zuschüsse erhalten.

Da öffentliche Förderungen nur gewährt werden dürfen, wenn sie absolut notwendig sind, wurde die Notwendigkeit des INVEST-Programms im Rahmen einer Studie überprüft. Die Ergebnisse der Studie liegen vor und bestätigen die Notwendigkeit der INVEST-Förderung. Auf Grundlage der weiteren Studienergebnisse wurde die Förderrichtlinie überarbeitet. Die bis zum 31.12.2022 befristete bisherige INVEST-Förderrichtlinie soll durch diese überarbeitete INVEST-Förderrichtlinie im Jahr 2023 ersetzt werden.

Für das Inkrafttreten der neuen INVEST-Förderrichtlinie ist ein komplexer und zeitaufwändiger Abstimmungsprozess zwischen verschiedenen Beteiligten auf Bundes- und auf europäischer Ebene durchzuführen. Aufgrund der aktuellen und vielfältigen Herausforderungen sind die erforderlichen Abstimmungsprozesse zur neuen INVEST-Förderrichtlinie jedoch noch nicht abgeschlossen. Daher können ab dem 01.01.2023 vorerst keine neuen Anträge auf INVEST-Förderung gestellt werden. Bis zum 31.12.2022 gestellte Anträge werden wie gewohnt weiterbearbeitet. Interessierte Start-up-Unternehmen bzw. Investoren sollten für das Jahr 2023 geplante Investments – sofern möglich - erst nach Inkrafttreten der neuen Förderrichtlinie durchführen, um sich so die Option einer INVEST-Förderung zu erhalten.

An der Fertigstellung der neuen Förderrichtlinie arbeiten alle Beteiligten weiterhin mit Hochdruck, um den Zeitraum, in dem keine Anträge gestellt werden können, möglichst kurz zu halten. Sobald eine Antragstellung wieder möglich ist, werden wir Sie hierüber auf unserer INVEST-Website (voraussichtlich im Laufe des Januar 2023) informieren.

Start-ups scheitern häufig schon in der Anfangsphase, weil ihnen das nötige Wagniskapital fehlt. Genau hier setzt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mit dem Förderprogramm INVEST an. INVEST besteht aus einem Erwerbszuschuss und einem Exitzuschuss: Mit dem Erwerbszuschuss erhalten Business Angels 20 Prozent ihrer Investition steuerfrei erstattet, wenn sie sich mit mindestens 25.000 Euro Wagniskapital an Start-ups beteiligen. Mit dem Exitzuschuss können auch Steuern auf Gewinne aus den Investments pauschal erstattet werden.

Wagniskapital mobilisieren und Zugang verbessern

Auf diese Weise unterstützt INVEST einerseits junge innovative Unternehmen bei der Suche nach einem Kapitalgeber für das benötigte Startkapital. Andererseits motiviert das Förderprogramm private Investoren – insbesondere Business Angels – überhaupt oder mehr als bisher Wagniskapital für diese Unternehmen zur Verfügung zu stellen.

Förderbedingungen ab März 2022

In diesem Jahr werden die Antragszahlen und Bewilligungen weiter zunehmen. Die Förderbedingungen werden mit der ab 1. März 2022 in Kraft tretenden neuen Förderrichtlinie zum INVEST-Programm angepasst:

  • 25.000 EUR Mindestinvestitionssumme
  • 10% Erwerbszuschuss bei Wandeldarlehen
  • förderfähig sind ausschließlich Erstinvestitionen

Zahlen und Fakten Stand: 31.01.2022

1,15

INVEST - Zuschuss für Wagniskapital (1)

Millionen Euro
Wagniskapital hat INVEST seit Mai 2013 mobilisiert

15.000

(Video) INVEST - Zuschuss für Wagniskapital

INVEST - Zuschuss für Wagniskapital (2)

Investments
wurden seit Mai 2013 bewilligt

75.000

INVEST - Zuschuss für Wagniskapital (3)

Euro
Wagniskapital hat jeder Kapitalgeber durchschnittlich in ein Start-up investiert

75

INVEST - Zuschuss für Wagniskapital (4)

Prozent
aller Unternehmen, an denen sich ein Investor beteiligt hat, kommen aus der IKT-Branche.

Funktionsweise

INVEST im Detail

INVEST ist passgenau auf die Zielgruppe zugeschnitten. Damit kann INVEST den Besonderheiten des privaten Wagniskapitalmarkts in Deutschland gerecht werden.

Die INVEST-Förderung besteht zunächst aus einem Erwerbszuschuss. Veräußert der Investor seine Anteile zu einem späteren Zeitpunkt, kann er zusätzlich von einem Exitzuschuss profitieren.

Erwerbszuschuss fällt direkt beim Kauf der Anteile an

Den Erwerbszuschuss erhalten private Investoren (Business Angels), die Geschäftsanteile an jungen innovativen Unternehmen erwerben und die Beteiligung mindestens drei Jahre lang halten. Er beträgt 20 Prozent der Investitionssumme bei direktem Anteilserwerb und 10 Prozent bei Anteilserwerb über ein Wandeldarlehen. Der Investor muss dem Unternehmen mindestens 25.000 Euro zur Verfügung stellen. Ist die Zahlung daran geknüpft, dass das Unternehmen bestimmte Meilensteine erreicht, muss jede einzelne Zahlung mindestens 25.000 Euro betragen. Jeder Investor kann pro Kalenderjahr für Beteiligungen in Höhe von bis zu 500.000 Euro Erwerbszuschüsse (also maximal 100.000 Euro pro Jahr) erhalten.

Exitzuschuss kompensiert Steuer auf Veräußerungsgewinn

Zusätzlich kann die Steuer, die auf einen Veräußerungsgewinn entfällt, pauschal mit einem Exitzuschuss kompensiert werden. Dabei erhält der Investor eine pauschale Steuerkompensation in Höhe von 25 Prozent des Gewinns, der aus der Veräußerung seiner mit dem Erwerbszuschuss geförderten Anteile erzielt wurde. Der Exitzuschuss ist auf 80 Prozent des Investitionsbetrages der INVEST-Anteile begrenzt und natürlichen Personen vorbehalten.

Erwerbszuschuss und Exitzuschuss dürfen den ursprünglichen Investitionsbetrag nicht übersteigen. Pro Unternehmen können Beteiligungen mehrerer Investoren von insgesamt bis zu 3 Millionen Euro pro Kalenderjahr mit dem Erwerbszuschuss gefördert werden. Der Erwerbszuschuss und der Exitzuschuss sind von den Ertragssteuern befreit und verbessern so den Anreiz zur Mobilisierung von privatem Wagniskapital deutlich.

Evaluationen und Anpassungen der Förderrichtlinie

Um den Besonderheiten des privaten Wagniskapitalmarkts in Deutschland noch besser gerecht zu werden, wird das INVEST-Programm regelmäßig umfassend evaluiert und die Förderrichtlinie auf dieser Grundlage entsprechend angepasst. Bisher wurde INVEST im Jahr 2016 vom Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) und im Jahr 2019 durch ExperConsult (Lang- und Kurzfassung) evaluiert. Zuletzt wurde die Förderrichtlinie zum 1. März 2022 angepasst. Die aktuelle Förderrichtlinie finden Sie hier(PDF, 692 KB).

INVEST: Das Förderprogramm einfach erklärt

INVEST bringt Start-ups und private Investoren zusammen, die an mutige Ideen glauben – damit privates Wagniskapital von Business Angels und junge Unternehmen leichter zueinander finden. Der Animationsfilm erklärt, wie INVEST funktioniert und an wen sich das Förderprogramm richtet.

(Video) BANDTalk: INVEST – Zuschuss für Wagniskapital

INVEST - Zuschuss für Wagniskapital (5)

Voraussetzungen und Förderbedingungen

Fördervoraussetzungen für Start-ups und Investoren

Vom INVEST-Förderprogramm profitieren einerseits junge innovative Unternehmen, die auf der Suche nach Wagniskapital/Startkapital sind, andererseits private Investoren (Business Angels), die sich mit Wagniskapital an einem jungen Unternehmen beteiligen wollen.

Voraussetzungen für Start-ups

Im Rahmen der Antragstellung für INVEST beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird den Unternehmen bescheinigt, dass sie alle Voraussetzungen für eine förderfähige Beteiligung von Investoren erfüllen. Mit dieser Bescheinigung und Informationen zu INVEST können die Unternehmen dann bei potenziellen Investoren um Startkapital werben. Förderfähige Unternehmen können sich in der INVEST-Datenbank listen lassen, um für potenzielle Investoren sichtbar zu sein. Zusätzlich stellt das BAFA den Unternehmen ein Förderfähigkeitslogo zur Verfügung. Damit können sie auf ihre INVEST-Förderfähigkeit hinweisen. Voraussetzungen sind dabei:

  • nicht älter als sieben Jahre
  • weniger als 50 Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente)
  • Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von höchstens zehn Millionen Euro
  • Kapitalgesellschaft mit Hauptsitz im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und mindestens einer Zweigniederlassung in Deutschland, die im Handelsregister eingetragen ist, oder einer Betriebsstätte, die im Gewerberegister eingetragen ist
  • nachweislich innovativ: Das Unternehmen gehört gemäß Handelsregister einer als innovativ definierten Branche an, ist Inhaber eines Patentes oder hat in den zwei Jahren vor Antragstellung eine öffentliche Förderung für ein Forschungs- oder Innovationsprojekt in Anspruch genommen oder einen Innovationspreis erhalten. Die Innovativität kann auch durch ein gesondertes Kurzgutachten eines benannten unabhängigen Gutachters nachgewiesen werden.
  • fortlaufend wirtschaftlich aktiv beziehungsweise nimmt seine Geschäftstätigkeit spätestens ein Jahr nach Abschluss der Beteiligung auf

Voraussetzungen für einen förderfähigen Investor

Für private Investoren (Business Angels), die sich mit Wagniskapital an einem jungen Unternehmen beteiligen wollen, verringert INVEST das Risiko einer Kapitalbeteiligung. Durch den Erwerbszuschuss erwirbt der Investor die Geschäftsanteile günstiger, sie verbleiben jedoch komplett bei ihm. Scheitert das Unternehmen (Liquidation oder Insolvenzantrag), muss er den Erwerbszuschuss nicht zurückzahlen. Verkauft der Investor nach einer Mindesthaltedauer von drei Jahren seine Anteile mit Gewinn, wird die fällige Steuer auf den Veräußerungsgewinn pauschal mit dem Exitzuschuss (25 Prozent des Gewinns) erstattet. Die Voraussetzungen für die Einstufung als förderfähiger Investor sind:

  • natürliche Person, deren Hauptwohnsitz im EWR liegt und die nicht mit dem Unternehmen verbunden ist
  • alternativ: Investition über Beteiligungs-GmbH oder UG: Der Investor kann für die Bewilligung des Erwerbszuschusses die Anteile am Unternehmen auch über eine Beteiligungs-GmbH oder auch UG (haftungsbeschränkt) mit maximal zehn Gesellschaftern zeichnen. Der Geschäftszweck der GmbH/UG muss das Eingehen und Halten beziehungsweise Veräußern von Beteiligungen enthalten. Weitere zulässige Geschäftszwecke sind Vermögensverwaltung und Beratung. Beteiligungs-GmbHs oder UGs haben jedoch keinen Anspruch auf den Exitzuschuss.
  • Erwerb von neu ausgegebenen Anteilen (kein Erwerb von bereits bestehenden Anteilen von einem anderen Gesellschafter)
  • Erwerb auf eigene Rechnung und vom eigenen Geld (keine Kreditfinanzierung der Anteile)
  • Dauer der Beteiligung: mindestens drei Jahre lang (sogenannte Mindesthaltedauer)
  • Investitionsentscheidung auf Basis eines vorgelegten Businessplans
  • Beteiligung an allen Chancen und Risiken des Unternehmens. Marktübliche Liquidationspräferenzen und Anti-Dilution-Regelungen sind zulässig.
  • Anteile können auch über ein Wandeldarlehen erworben werden. In diesem Fall beträgt die Höhe des Erwerbszuschusses 10 Prozent des gewandelten Betrags und die Auszahlung erfolgt erst nach der Wandelung.
  • Um den Exitzuschuss zu erhalten, muss der Investor eine natürliche Person sein, beim Erwerb der Anteile den Erwerbszuschuss erhalten haben, die dreijährige Mindesthaltedauer einhalten und darf die Anteile nicht länger als zehn Jahre halten. Außerdem muss der Gewinn der Veräußerung mindestens 2000 Euro betragen.
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Existenzgründungen – Motor der Wirtschaft

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Antragsverfahren

Schritt für Schritt: So funktioniert das Antragsverfahren

Antrag auf Förderfähigkeit

Im normalen Antragsverfahren reicht zunächst das Unternehmen einen Online-Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein. Zu diesem Zeitpunkt kann das Unternehmen entweder noch auf der Suche nach Investoren sein oder bereits einen Investor für Wagniskapital gefunden haben. Das BAFA bescheinigt dem Unternehmen die Förderfähigkeit.

Antrag auf den Erwerbszuschuss

Anschließend stellt der Investor einen Online-Antrag beim BAFA. Das BAFA prüft diesen Antrag formal und erteilt dem Investor einen Bewilligungsbescheid.

Der Beteiligungsvertrag bzw. Wandeldarlehensvertrag zwischen Investor und Unternehmen darf erst abgeschlossen werden, wenn der Investor seinen Antrag auf den Erwerbszuschuss gestellt hat. Der Bewilligungsbescheid des BAFA muss dafür jedoch noch nicht vorliegen.

(Video) INVEST: Das Förderprogramm einfach erklärt

Auszahlung des Erwerbszuschusses

Nachdem der Investor die Zahlung für die Anteile vorgenommen hat bzw. das Wandeldarlehen in Anteile gewandelt hat, fordert er die Auszahlung des Erwerbszuschusses (steuerfreie Erstattung von 20 Prozent seiner Investition) beim BAFA an. Hierfür müssen dann auch entsprechende Verträge oder Dokumente vorliegen, aus denen die Beteiligung hervorgeht.

Beteiligt sich der Investor an einem Gründungsvorhaben, reicht zuerst der Investor seinen Antrag auf den Erwerbszuschuss ein. Das Unternehmen stellt dann seinen Antrag auf Förderfähigkeit, wenn es gegründet und in das Handelsregister eingetragen ist.

Antrag auf den Exitzuschuss

Für den Exitzuschuss kann der Investor frühestens nach Ablauf der dreijährigen Mindesthaltedauer dem BAFA nachweisen, dass er die Unternehmensanteile veräußert hat und welchen Gewinn er erzielt hat. Der Exitzuschuss ist auf 80 Prozent des Kaufpreises der erworbenen und INVEST-geförderten Anteile begrenzt. Somit sind Erwerbs- und Exitzuschuss zusammen auf 100 Prozent der Investition begrenzt.

Das onlinebasierte Antragsverfahren ist bewusst sehr schlank gehalten, damit die Investoren schnell und unbürokratisch ihre Unterstützung für die Bereitstellung von Wagniskapital erhalten können.

Die Förderrichtlinie zum Programm finden Sie hier(PDF, 692 KB).

Das INVEST-Programm in 5 Schritten erklärt

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INVEST-Datenbank

Business Plan trifft Business Angel

Mit der INVEST-Datenbank bietet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz INVEST-förderfähigen Start-ups eine gute Möglichkeit, um potenzielle Investoren auf sich aufmerksam zu machen. Kapitalsuchende förderfähige Start-ups können sich kostenfrei in die Liste aufnehmen lassen – vorausgesetzt, sie verfügen über eine gültige Förderfähigkeitsbescheinigung des BAFA.

Business Angels finden hier junge innovative Unternehmen, die INVEST-förderfähig sind. Im Falle einer Investition können Sie den Erwerbszuschuss in Höhe von 20 Prozent der Investitionssumme erhalten.

Um Ihr kapitalsuchendes Unternehmen in der INVEST-Datenbank registrieren zu lassen, füllen Sie bitte dieses Formular aus.

Häufig gestellte Fragen zum Förderprogramm „INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“

Wie ist der Ablauf des Antragsverfahrens des Förderprogramms "INVEST - Zuschuss für Wagniskapital“ (Erwerbszuschuss)?

Zur Antwort Öffnet Einzelsicht

(Video) INVEST-Zuschuss für Wagniskapital - futureSAX-Finanzierung-Konkret am 11. März 2021

Bis wann muss der Antrag des Investors spätestens gestellt sein? Welcher Antrag ist hierfür maßgeblich, der online gestellte Antrag oder der als Papierunterlage einzureichende Antrag?

Zur Antwort Öffnet Einzelsicht

Wann kann frühestens die Investitionssumme bzw. die Darlehenssumme beim Wandeldarlehen an das Unternehmen überwiesen werden?

Zur Antwort Öffnet Einzelsicht

Sie haben eine Frage? Alle Fragen

Weiterführende Informationen

  • 01.07.2022 - Mittelstandsfinanzierung

    Publikation:Ex‐ante Analyse zum Förderprogramm „INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“

    Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

    Öffnet PDF "Ex‐ante Analyse zum Förderprogramm „INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“" in neuem Fenster.

  • 02.07.2020 - Publikation - Mittelstandsfinanzierung

    Publikation:Evaluierung des Förderprogrammes „INVEST - Zuschuss für Wagniskapital“

    Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)

    Öffnet PDF "Evaluierung des Förderprogrammes „INVEST - Zuschuss für Wagniskapital“" in neuem Fenster.

  • 28.05.2020 - Publikation - Mittelstandsfinanzierung

    Publikation:Machbarkeits- und Marktpotenzialstudie zur INVEST-ähnlichen Förderung von Investitionen von Privatpersonen in VC-Fonds

    (Video) Förderung für innovative Startups- Der Invest - Zuschuss für Wagniskapital

    Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)

    Öffnet PDF "Machbarkeits- und Marktpotenzialstudie zur INVEST-ähnlichen Förderung von Investitionen von Privatpersonen in VC-Fonds" in neuem Fenster.

INVEST - Zuschuss für Wagniskapital (12)

Videos

1. Insights zu INVEST Zuschuss für Wagniskapital
(Gründungs-, Fördermittel- und Mittelstandsberatung)
2. Hardy Isken - INVEST - Zuschuss für Wagniskapital Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
(12min.me)
3. 60 Sekunden Politik: "INVEST Zuschuss wird für Venture Capital ausgeweitet"
(Bundesverband Beteiligungskapital e.V.)
4. Was ist das Venture Capital, Risikokapital oder Wagniskapital?
(ASAS Aus- und Weiterbildung)
5. BAFA-Zuschuss zu einer Unternehmensberatung mit Tutorial - bis 3.200 Euro
(startupyourself)
6. Zuschuss für Investitionen
(So geht Selbständigkeit mit Erfolg)
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Author: Jamar Nader

Last Updated: 03/14/2023

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